Allgemeine Geschäftsbedingungen der österreichischen Buchbinder

1. Geltungsbereich

Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben.

Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden.

Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung, auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

2. Kostenvoranschläge

Sofern über Wunsch des Kunden ein Kostenvoranschlag erstellt wird, ist dieser unentgeltlich.

Sollte ein Kostenvoranschlag entgeltlich sein, so wird dies vor der Ausführung eines Kostenvoranschlages dem Kunden bekannt gegeben. Ein für den Kostenvoranschlag zu zahlendes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn auf Grund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird.

Kostenvoranschläge werden nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so werden wir den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um eine unvermeidliche Kostenüberschreitung bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiters in Rechnung gestellt werden.

3. Preis

Mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarungen sind wir berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung nach dem tatsächlichen Aufwand in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen. Von uns genannte Preise sind freibleibend, im Falle einer Bestellung eines Kunden werden wir aber – sollte der ursprünglich genannte Preis nicht gewährt werden können – unverzüglich auf eine allfällige Preisänderung hinweisen.

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware/Erbringung der Leistung zu bezahlen.

Ein Skontoabzug wird nicht anerkannt.

Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir auch bei Konsumentengeschäften berechtigt, neben allfälligen sonstigen Schäden, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Mahn – und Inkassospesen sind, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren und in einem angemessenen Verhältnis zur Gesamtforderung stehen, zu ersetzen.

4. Vertragsabschlüsse im Fernabsatz

Widerrufs- bzw. Rücktrittsrecht gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG – Ausnahmen vom Rücktrittsrecht:

„Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.“

5. Lieferfristen

Geringfügige Überschreitungen der Lieferfristen bleiben ohne rechtliche Konsequenz.

Ein Fristenlauf beginnt erst von dem Zeitpunkt an zu laufen, ab dem alle notwendigen Unterlagen und Materialien, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden, beim Auftragnehmer eingelangt sind. Werden die Auslieferungsfristen voraussichtlich erheblich überschritten, wird ein neuer Liefertermin vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber vereinbart.

Der Auftraggeber wird, wenn nichts Besonderes vereinbart wurde, von der Fertigstellung und Abholbereitschaft des Auftrages telefonisch, per FAX oder per E-Mail informiert. Wird die Ware nicht binnen 4 Wochen nach nachweisbarer Verständigung der Abholbereitschaft vom Auftragnehmer oder einer von ihm beauftragten Person abgeholt und bezahlt, wird die Ware, soweit dies aus versandtechnischen Gründen möglich ist, kostenpflichtig per Nachnahme zugesendet. Ist dies aus versandtechnischen Gründen nicht möglich, so wird pro Tag € 2,– Aufbewahrungsentgelt zuzüglich zur Rechnungssumme in Rechnung gestellt. Der damit entstandene Abholverzug berechtigt den Auftragnehmer bankmäßige Zinsen als Verzug zuzüglich zur Rechnungssumme einzufordern.

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, wenn der Kunde alle seine Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, erfüllt hat, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen gesetzt hat.

Mangels ausdrücklich gegenteiliger Vereinbarung gehen Transportkosten sowie das Transportrisiko immer zu Lasten des Auftraggebers.

6. Versandkosten

Versandkosten hat der Auftragnehmer zu bezahlen. Im Falle der Übersendung von Waren im Postweg oder bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (z.B. Internet) werden mangels anderer Vereinbarung Waren per Nachnahme zu Lasten des Auftraggebers verschickt.

7. Eigentumsvorbehalt

Die entsprechenden §§ 415 ff ABGB im Allein- bzw. Miteigentum des Auftraggebers stehenden Gegenstände gehen bis zur vollständigen Bezahlung der erbrachten Leistung im Allein- bzw. Miteigentum des Auftragnehmers. Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum (Pfändung) oder sonstige gerichtliche oder behördliche Verfügungen usw. sind dem Auftragnehmer sofort zu melden. Der Auftraggeber hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff zu beseitigen. Der Auftraggeber hat die Kosten der Rechtsverfolgung des Vorbehaltseigentümers zu tragen.

Dem Auftraggeber ist jede Art der Verfügung, die über die übliche bzw. widmungsgemäße Verwendung der im Vorbehaltseigentum stehen Gegenstände ohne Zustimmung des Auftragnehmers untersagt.

8. Schadenersatz

Mit Ausnahme von Personenschäden ist die Haftung unsererseits jedenfalls im Falle leichter Fahrlässigkeit gänzlich ausgeschlossen.

Bei Geschäften, die nicht dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, gilt weiter Folgendes:

Eine Haftung unsererseits für Schäden ist dann gegeben, wenn uns der Auftraggeber grobe Fahrlässigkeit nachweist. Ansonsten ist jegliche Haftung, ausgenommen Produkthaftung im Sinne des PHG, ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche uns gegenüber verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls aber in 3 Jahren nach Lieferung.

9. Gewährleistung

Sofern es sich nicht um Geschäfte, die unter das Konsumentenschutzgesetz fallen, handelt, gilt Folgendes: Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung. Der Kunde hat zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorhanden war.

Allfällige Gewährleistungsansprüche werden nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Behebung, Preisminderung oder – im Falle unbehebbarer Mängel – Wandlung (Rückabwicklung) erfüllt.

Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch uns gegenüber ist weiters, dass der Kunde die Ware unverzüglich nach Lieferung auf allfällige Quantitäts- oder Qualitätsmängel hin überprüft und im Falle eines Mangels unverzüglich rügt. Bei so genannten verborgenen Mängel ist die Mängelrüge unverzüglich nach Entdeckung des Mangels auszusprechen.

Ein Regressanspruch gemäß § 933b ABGB (Händlerregress) uns gegenüber ist ausgeschlossen.

Für fehlerhafte bzw. qualitativ minderwertige Druckdaten (PDF) des Kunden ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Dem Kunden ist im Zuge der Auftragserteilung bekannt, dass Abbildungen, Bilder usw. aus dem Internet aufgrund mangelnder dpi-Anzahl zu schlechter Druckqualität führt.

10. Geringfügige Leistungsänderung

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs– bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bludenz.

12. Anwendbares Recht

Es gilt österreichisches Recht, UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.


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